Vorbereitung auf Notsituationen
In unserem Alltag stellen lang anhaltende Stromausfalle, Unwetterlagen oder andere einschränkende Schadensereignisse eine Gefährdung für die Bevölkerung dar.
In unserem Alltag stellen lang anhaltende Stromausfalle, Unwetterlagen oder andere einschränkende Schadensereignisse eine Gefährdung für die Bevölkerung dar.
„Bei Stau Rettungsgasse bilden“ ist den Meisten bekannt. Viele vergessen aber, dass die Rettungsgasse schon dann gebildet werden muss, wenn die Fahrzeuge auf der Fahrbahn nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Zur Wasserversorgung der Löschmaßnahmen ist der freie Zugang zu Hydranten notwendig. Die meisten Hydranten sind sogennanten „Unterflurhydranten“, welche in der Straße oder auf Wegen eingelassen sind.
Hochwasser z.B. nach Starkregenereignissen stellen ein nur schwer kalkulierbares Risiko dar. Aufgrund von klimatischen Veränderungen steigt die Wahrscheinlichkeit von Unwetterlagen weiter an.
Das Verbrennen von Grünschnitt, Gartenabfällen oder sonstigen Gegenständen (auch auf dem eigenen Grundstück) ist grundsätzlich nicht erlaubt (vgl. Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG sowie Landesimmissionsschutzgesetz NRW).
Das Verbrennen von Grünschnitt, Gartenabfällen oder sonstigen Gegenständen (auch auf dem eigenen Grundstück) ist grundsätzlich nicht erlaubt (vgl. Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG sowie Landesimmissionsschutzgesetz NRW).