Rauchmelder

rauchmelderIn NRW besteht in allen Häusern und Wohnungen (sowohl für Eigentum als auch für Mietwohnungen) eine Rauchmelderpflicht gemäß Landesbauordnung NRW §47 Abs. 3.

Hiernach muss in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert werden. Diese müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Weiterführende Informationen zur Rauchmelderpflicht, zur Auswahl der richtigen Rauchmelder, zur Wartung und zum Verhalten im Brandfall finden Sie unter folgendem Link:

www.rauchmelder-lebensretter.de

Rauchmelder mindesschutz 1200x800Weitere kostenlose Informationsmaterialien, Comics, mehrsprachige Infoflyer und ein Minibuch für Kinder zum Herunterladen finden Sie unter folgendem Link:

externer Link Hier geht es zum Infomaterial von Rauchmelder-Lebenretter.de
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