Rettungsgasse

Bild einer gebildete Rettungsgasse auf einer Autobahn

„Bei Stau Rettungsgasse bilden“ ist den Meisten bekannt. Viele vergessen aber, dass die Rettungsgasse schon dann gebildet werden muss, wenn die Fahrzeuge auf der Fahrbahn nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Denn dann ist noch ausreichend Platz dafür. Wenn alles steht und wir mit Blaulicht und Martinshorn zur Einsatzstelle fahren, ist es meist zu eng und zu spät für die Rettungsgasse.

Gemäß StVO § 11 Abs. 2 müssen Fahrzeuge auf Autobahnen bei Schrittgeschwindigkeit und bei Stillstand für Polizei und Hilfsfahrzeuge eine Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen bilden (Merkhilfe: „Rechte-Hand-Regel“, siehe Grafik).Grafik über die rechte Hand Regel bei einer Rettungsgasse Bitte nutzen Sie die Rettungsgasse nicht, um selbst schneller voranzukommen. Sie versperren hiermit den Einsatzkräften den Weg zum Einsatzort.

Weiterführende Informationen bzgl. Bildung der Rettungsgasse finden Sie beim ADAC:

Link Extern ADAC Rettungsgasse richtig bilden